Begleithunde-Prüfung / Allgemeine Bestimmungen und Ablauf

Wenn Hundchen dem Welpen- und Jungehundealter entwachsen ist und einen guten Grundgehorsam erlangt hat, kann man anfangen, an das erste Ausbildungskennzeichen zu denken:Die Begleithunde-Prüfung.

Diese Prüfung ist als Voraussetzung zwingend erforderlich, will man mit seinem Hund in folgenden Sparten Prüfungen ablegen: FH, VPG, IPO, RTP, THS, Agility und Obedience.

Die Prüfung gibt es in zwei Varianten:
BH / VT mit Sachkunde-Prüfung
BH / VT ohne Sachkunde-Prüfung
Welche dieser beiden Varianten abzulegen ist, richtet sich danach, ob der Nachweis der Sachkunde durch den Hundeführer erbracht werden kann. Die Sachkunde kann u.a. durch VDH-Sachkundenachweis, VDH-Hundeführerschein, Bescheinigung des Amtstierarztes oder eine bereits bestandene Begleithunde-Prüfung (Leistungsheft) belegt werden.

Das Mindestalter für den Hund bei dieser Prüfung beträgt 15 vollendete Monate.

Die Sachkunde kann man hier online üben. Weiter Details siehe auch bei BH-Prüfung .

Abgesehen vom Sachkunde-Nachweis besteht die Begleithunde-Prüfung aus 3 Teilen:
1) Unbefangenheitsprobe

Diese wird vor dem praktischen Teil durchgeführt. Dazu gehört zwingend eine Identitätskontrolle, bei der Tätowierung oder Chip kontrolliert werden; sonst ist es dem Leistungsrichter überlassen, wie er die Probe durchführt. Sie soll unter normalen Umweltbedingungen und an einem neutralen Ort stattfinden. Die Unbefangenheit wird auch im weiteren Prüfungsverlauf beobachtet.
Das Ergebnis der Unbefangenheitsprobe wird unterteilt in:
A) Bestanden,
B) Weiter zu beobachten, und
C) Hunde, die nicht zur Prüfung zugelassen werden können. Für Letztere ist die Prüfung bereits beendet, bevor sie so richtig begonnen hat.

2) Die Unterordnung bzw das Laufschema
Hier müssen 70% der Höchstpunktzahl erreicht werden, sonst ist der Hund durchgefallen und muss für den 3. Teil nicht mehr antreten.

Das Laufschema besteht aus den Basis-Übungen: Fuss, Sitz, Platz, Abruf

Besonders wichtig: Es sind keine Triebmittel oder Motivationsmittel gestattet - sonst droht die Disqualifikation. Der Hund darf nur nach Beendigung einer Übung gelobt werden. Körperhilfen sind nicht erlaubt und führen zu Punktabzug. Zusätzliche Hörzeichen, Aufmuntern des Hundes, das alles führt zu Punktabzug.

3) Prüfung im Verkehr

Hier werden keine Punkte vergeben, vielmehr ist der Gesamteindruck des zu beurteilenden Hundes maßgebend.

Mögliche Übungen hier sind (der genaue Ablauf ist dem Leistungsrichter überlassen):

Begegnung mit Personengruppe, Begegnung mit Radfahrern, Begegnung mit Autos, Begegnung mit Joggern oder Inlinescatern, Begegnung mit anderen angeleinten Hunden, Verhalten des kurzfristig im Verkehr allein gelassenen Hundes, Verhalten gegenüber Tieren. Die Einzelheiten kann man der VDH-Prüfungsordnung entnehmen. Allgemein kann man jedoch sagen, dass der Hund sich bei allen Übungen neutral verhalten soll. Zusätzliche Hörzeichen sind hier meist erlaubt.

Für weitere Einzelheiten sollte ein Prüfungsteilnehmer UNBEDINGT die Prüfungsordnung (VDH, Stand: 2019) und das Laufschema studieren. Beide sind via Google schnell im Internet zu finden. 

 

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